Jun 09 2010
Musikalische Darbietungen auf Volksfesten…
Was wäre ein Volksfest ohne Musikdarbietungen.
Musik belebt den Festplatz und hebt einzelne Geschäfte hervor, bring Atmosphäre ins Volksfestgeschehen.
Leider ist die Darbietung Musikalischer Werke nicht kostenlos und es fallen Pflichtabgaben für die Schausteller seitens der GEMA an.
Bei der Gesellschaft für musikalische Ausführungs− und mechanische Vervielfältigungsrechte muss grundsätzlich jeder der öffentlich musikalische Darbietungen von geschützten Titeln leistet GEMA−Gebühren bezahlen.
Das heißt im Klartext, für alle Musiktitel die urheberrechtlich geschützt sind und das sind quasi alle erhältlichen Tonträger, selbst Hintergrund− und Begleitmusik fallen unters urheberrecht.
Damit die Gebühren für den einzelnen Schaustellebetrieb günstiger ausfallen, hat der DSB einen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen und leistet Vertragshilfe, womit dann der Vorzugstarif gerechtfertigt ist.
1.Reihe Mitte / Autor: Andre` Eisermann
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